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Weingeist / Primasprit 96,4 % Vol. 0,25 Liter Trinkalkohol
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Weingeist/PrimaSprit für die Herstellung alkoholischer Getränke.
Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs (Agraralkohol)
Weingeist, auch Primasprit genannt, ist ein unvergällter Neutralalkohol für die Herstellung alkoholischer Getränke. Am bekanntesten ist hier wohl das Ansetzen von Obst, aus welchem feine Likör-Eigenkreationen hergestellt werde. Auch das Ansetzen von Kräutern ist eine beliebte Art um einen eigenen Kräuterlikör selbst herzustellen. Desweitern findet Weingeist seine Verwendung bei der Herstellung von Kosmetikartikeln.
Dieser Artikel ist nicht verkäuflich an Personen unter 18 Jahre !
Sollte der Artikel von Personen unter 18 Jahren mit einer falschen Identität erworben werden, sehen wir uns gezwungen, dies zur Anzeige zu bringen.
Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs (Agraralkohol)
Weingeist, auch Primasprit genannt, ist ein unvergällter Neutralalkohol für die Herstellung alkoholischer Getränke. Am bekanntesten ist hier wohl das Ansetzen von Obst, aus welchem feine Likör-Eigenkreationen hergestellt werde. Auch das Ansetzen von Kräutern ist eine beliebte Art um einen eigenen Kräuterlikör selbst herzustellen. Desweitern findet Weingeist seine Verwendung bei der Herstellung von Kosmetikartikeln.
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Was ist der Unterschied ?
Der Unterschied zwischen unvergälltem und vergälltem Alkohol liegt darin, dass unvergällter Alkohol mit einer Chemikalie (Denatoniumbenzoat) vermischt wird, damit der Alkohol nicht mehr genießbar ist. Hintergrund der Vergällung ist rein steuerlicher Art. Auf unvergällten Alkohol wird eine Brandweinsteuer in Höhe von etwa 13,03 Euro je Liter Alkohol fällig. Vergällter Alkohol ist hingegen befreit von der Brandweinsteuer. Vergällten Alkohol verwendet man für jene Produkte, welche keine Anwendung als Lebens- oder Genussmittel finden. Als Beispiel wäre hier der Einsatz als Frostschutzmittel zu erwähnen.
Der Unterschied zwischen unvergälltem und vergälltem Alkohol liegt darin, dass unvergällter Alkohol mit einer Chemikalie (Denatoniumbenzoat) vermischt wird, damit der Alkohol nicht mehr genießbar ist. Hintergrund der Vergällung ist rein steuerlicher Art. Auf unvergällten Alkohol wird eine Brandweinsteuer in Höhe von etwa 13,03 Euro je Liter Alkohol fällig. Vergällter Alkohol ist hingegen befreit von der Brandweinsteuer. Vergällten Alkohol verwendet man für jene Produkte, welche keine Anwendung als Lebens- oder Genussmittel finden. Als Beispiel wäre hier der Einsatz als Frostschutzmittel zu erwähnen.
Weitere externe Infos zum Thema Neutralalkohol
Vergällung > Zoll
Alkoholmissbrauch > Suchtportal
Wikipedia > Wiki
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